Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.02.2001 - 4 O 3818/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9018
OVG Niedersachsen, 08.02.2001 - 4 O 3818/00 (https://dejure.org/2001,9018)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.02.2001 - 4 O 3818/00 (https://dejure.org/2001,9018)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 4 O 3818/00 (https://dejure.org/2001,9018)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,9018) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • fuesser.de (Kurzinformation)

    Investitionsfinanzierung: Welches Gericht ist zuständig?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 587 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.01.2000 - B 3 SF 1/99 R

    Rechtsweg bei der Klage eines Pflegeheims auf Zustimmung einer Landesbehörde zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2001 - 4 O 3818/00
    Für die Klage einer Pflegeeinrichtung auf Zustimmung der zuständigen Landesbehörde zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen gegenüber den Pflegebedürftigen ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten und nicht der zu den Sozialgerichten gegeben (a. A. BSG, Urt. v. 31.01.2000 - B 3 SF 1/99 R - NZS 2000, 523).

    Nach der Ansicht des Bundessozialgerichts (Beschl. v. 31. Januar 2000 - B 3 SF 1/99 R -), der sich das Verwaltungsgericht angeschlossen hat (ähnlich OVG Brandenburg, Urt. v. 29. Juni 2000 - 4 D 35/98.NE -) gilt die vom Bundesverwaltungsgericht angenommene verwaltungsgerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über die Investitionsförderung jedoch nicht für Rechtsstreitigkeiten über die Notwendigkeit und den Umfang einer Zustimmung nach § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XI für die gesonderte Berechnung von betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen, da hier ein Zusammenhang mit der Investitionsförderung nicht bestehe.

  • BVerwG, 23.12.1998 - 3 B 22.98

    Investitionsförderung für Pflegeeinrichtungen; Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2001 - 4 O 3818/00
    Dies trifft für die Investitionsförderung der Länder zugunsten von Pflegeeinrichtungen nicht zu, obwohl sich auch hierzu Regelungen in § 9 SGB XI finden (BVerwG, Beschl. v. 23. Dezember 1998 - 3 B 22.98 - NVwZ-RR 1999, S. 316).
  • OVG Brandenburg, 29.06.2000 - 4 D 35/98

    Teilförderung von Pflegeeinrichtung; Refinanzierung der Pflegekosten über den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2001 - 4 O 3818/00
    Nach der Ansicht des Bundessozialgerichts (Beschl. v. 31. Januar 2000 - B 3 SF 1/99 R -), der sich das Verwaltungsgericht angeschlossen hat (ähnlich OVG Brandenburg, Urt. v. 29. Juni 2000 - 4 D 35/98.NE -) gilt die vom Bundesverwaltungsgericht angenommene verwaltungsgerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über die Investitionsförderung jedoch nicht für Rechtsstreitigkeiten über die Notwendigkeit und den Umfang einer Zustimmung nach § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XI für die gesonderte Berechnung von betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen, da hier ein Zusammenhang mit der Investitionsförderung nicht bestehe.
  • OVG Niedersachsen, 03.07.2001 - 12 LB 955/01

    Investitionsfolgekosten; Pflegevergütung; Verweisung

    Während das Bundessozialgericht (Beschl. v. 31.1.2000 - B 3 SF 1/99 - , NZS 2000, 523; ebenso Udsching, aaO - unter Berufung auf den Beschluss v. 31.1.2000) und auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg (Urt. v. 29.6.2000 - OVG 4 D 35/98.NE - ) die Zuständigkeit der Sozialgerichte bejahen, nimmt der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 8.2.2001 - 4 O 3818/00 - und v. 12.2.2001 - 4 OB 427/01 - ) die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte an.

    Schließlich kann auch der von dem 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 8.2.2001 - 4 O 3818/00 - u. v. 12.2.2001 - 4 OB 427/01 - ) angeführte Grund der Sachnähe der Zustimmung zu der (landesrechtlichen) Investitionsförderung (mit der insoweit gegebenen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, s. o.) nicht dazu führen, eine 'Korrektur' der Zuweisung aus § 51 Abs. 2 Satz 2 SGG vorzunehmen (und eine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsgerichte auch für Zustimmungsstreitigkeiten nach § 82 Abs. 3 SGB XI zu bejahen), mag es auch sinnvoll sein, dass nur eine Gerichtsbarkeit über die Höhe des Pflegesatzes einer Pflegeeinrichtung entscheidet, soweit es um die Investitionsaufwendungen der Pflegeeinrichtung geht.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2005 - L 6 (3) B 4/04

    Pflegeversicherung

    Das Rechtsverhältnis, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird, muss dem SGB XI unterfallen (OVG Lüneburg, Beschluss v. 08.02.2001, Az: 4 O 3818/00; BVerwG, Beschluss v. 23.12.1998, Az: 3 B 22/98.
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2003 - 4 OB 268/03

    Rechtsweg bei Streitigkeiten um Investitionsaufwendungen nach§ 82 SGB 11

    Der Senat hat die Unzuträglichkeiten, die sich aus unterschiedlichen Rechtswegzuweisungen innerhalb des Gesamtkomplexes der Investitionskosten, die der Gesetzgeber des SGB XI aus der Pflegevergütung herausgenommen und der Landesförderung oder der Sozialhilfe übertragen hat, ergeben, bereits in seinem Beschluss vom 8. Februar 2001 (4 O 3818/00 - NdsRpfl. 2001, 245 = NDV-RD 2001, 92) zur Frage des Rechtsweges für Streitigkeiten nach § 82 Abs. 3 SGB XI aufgezeigt und dort ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 12 OB 102/03

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Streitigkeiten über die gesonderte

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 26. April 2002 (3 C 41/02 - , DVBl. 2002, 1052 f.) die Ansicht des erkennenden Senats (vgl. vorgehend: Urt. v. 3.7.2001 - 12 LB 995/01 - ; ebenso: BSG, Beschl. v. 31.1.2000 - B 3 SF 1/99 - , NZS 2000, 523; a.A.: 4. Senat des erkennenden Gerichts, Beschlüsse v. 8.2.2001 - 4 O 3818/00 - , und v. 12.2.2001 - 4 OB 3819/01 - ) bestätigt, dass für Rechtsstreitigkeiten, bei denen es - wie in dem von der Klägerin anhängig gemachten und weiterhin streitgegenständlichen Verpflichtungsbegehren - um die Zustimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde nach § 82 Abs. 3 SGB XI i.V.m. § 19 Abs. 4 Satz 1 1. HS NPflegeG zur gesonderten Berechnung von nicht durch öffentliche Förderung gemäß § 9 SGB XI gedeckten Investitionsaufwendungen geht, nicht der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 VwGO, sondern gemäß § 51 Abs. 2 Satz 2 SGG (a.F., entspricht § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG n.F.) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet ist.
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2004 - 12 OB 391/03

    Aufwendungszuschuss; bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss;

    Zwar ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2002 ( - BVerwG 3 C 41/01 - , DVBl. 2002, 1052 f.), durch das das Urteil des erkennenden Senats vom 3. Juni 2001 ( - 12 LB 995/01 - ) seine Bestätigung gefunden hat, in der Rechtsprechung geklärt, dass eine versagte behördliche Zustimmung zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XI i.V.m. § 19 Abs. 3 NPflegeG nur im Rechtsweg zu den Sozialgerichten erstritten werden kann (vgl. in diesem Sinne bereits: BSG, Beschl. v. 31.1.2000 - B 3 SF 1/99 R - , NZS 2000, 523; a.A. - die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges annehmend - früher: 4. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v. 8.2.2001 - 4 O 3818/00 - , NDV-RD 2001, 92).
  • OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 4 ME 484/02

    Abschlag; bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; Instandhaltung; Modernisierung;

    Im Übrigen kann die Antragstellerin auch deshalb nicht auf eine solche Vorgehensweise verwiesen werden, weil sich aus den unterschiedlichen Rechtswegzuweisungen innerhalb des Gesamtkomplexes der Investitionskosten, die der Gesetzgeber des SGB XI aus der Pflegevergütung herausgenommen und der Landesförderung oder der Sozialhilfe übertragen hat, Unzuträglichkeiten ergeben, die der Senat bereits in seinem Beschluss vom 8. Februar 2001 (- 4 O 3818/00 -, NdsRpfl. 2001, 245 = NDV-RD 2001, 92) zur Frage des Rechtswegs für Streitigkeiten nach § 82 Abs. 3 SGB XI und neuerdings in seinen Beschlüssen vom 29. Juli 2003 (4 OB 268/03 und 4 OB 269/03) zur Frage des Rechtswegs für Streitigkeiten nach § 82 Abs. 4 SGB XI aufgezeigt hat.
  • VG Sigmaringen, 26.02.2002 - 4 K 1468/01

    Vereinbarung über Investitionskosten - Neuverhandlung - Schiedsstellenspruch

    Vereinbarungen über derartige Leistungen sind von der Verweisung in § 93 Abs. 7 Satz 1 BSHG nicht erfasst (OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Februar 2001, 4 O 3818/00; Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 15. Aufl., § 93 Rdnr. 65).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht